Allgemeine Vermittlungsbedingungen

Gültig ab 23.9.2011
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Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie - nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Auf nach Mallorca GmbH, nachfolgend „AnM“ abgekürzt, bezüglich der Ferienwoh­nung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfol­gend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von AnM zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomzils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von AnM, anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. AnM bietet auf ihren Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. AnM hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit AnM nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.

1.2. Die Rechte und Pflichten von AnM als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungs­bedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den ge­setzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Ge­schäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließ­lich die für diesen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch AnM als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von AnM zustande kommenden Vertrags.

2. Buchungsablauf

2.1. Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail, oder über das Internet an AnM übermitteln. Diese Übermittlung des Bu­chungswunsches stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an den von AnM vermittelten Vermieter dar und begründet keinen Rechtsanspruch auf das Zustande­kommen eines Vertrages entsprechend dem Buchungswunsches des Kunden.

2.2. Vielmehr unterbreitet AnM entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden (oder in Frage kommender Alternativen) namens und in Vollmacht des vermittelten Vermieters dem Kunden ein Angebot auf Abschluss des Mietvertrages mit dem jeweiligen Vermieter. Grund­lage dieses Vertragsangebots sind die Angaben im Angebot, die vorliegenden Vermittlungs­bedingungen, die Beschreibung des Feriendomizils auf der Internetseite von AnM, aller er­gänzenden Angaben zum Reiseort und zu den örtlichen Verhältnissen - insbesondere der Allgemeinen Leistungsbeschreibung - soweit der Kunde von diesen Angaben und Hinweisen vor der Buchung als Vertragsgrundlage Kenntnis nehmen kann.

2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für den Kunden und den von AnM vermittelten Vermieter zu Stande, soweit der Kunde das Angebot ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen innerhalb der im Angebot gegebenenfalls angegebenen Form und Frist, im Regelfall durch Annahme im AnM-Online-Kundenlogin, annimmt.

2.4. AnM bestätigt dem Kunden im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung im Kundenlogin sowie per E-Mail und Post. Der Vertrag mit dem Vermieter ist aber bereits mit Annahme im AnM-Online-Kundenlogin durch den Kunden verbindlich, ohne dass es auf den Zugang der Eingangsbestätigung von AnM beim Kunden ankommt.

2.5. Im AnM-Online-Kundenlogin sind bis zum Buchungsende die Details der Buchung sowie die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültigen Allgemeinen Vermittlungsbedingun­gen gespeichert und abrufbar.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. Sämtliche Zahlungen, also Anzahlung, Restzahlung sowie die Zahlung eventueller Stor­nokosten erfolgen ausschließlich an den Vermieter.

3.2. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf das angegebene Konto des Vermieters, Zahlungen per Scheck und Kreditkarte sind ausgeschlossen.

3.3. Bei Überweisungen aus dem EU-Ausland können Überweisungsgebühren anfallen, diese sind vom Kunden zu tragen.

3.4. Die Zahlungen werden, soweit rechtswirksam vereinbart, entsprechend den Angaben im individuellen Angebot zahlungsfällig.

3.5. Gehen Zahlungen bei dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb der verein­barten Fristen ein, obwohl kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist AnM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Voll­macht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.

4. Rücktritt des Kunden

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermie­tern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von AnM vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an AnM als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend emp­fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Der Vermieter erhebt im Falle des Rücktritts Rücktrittskosten, zu deren Abrechnung so­wie außergerichtlicher und gerichtlicher Geltendmachung AnM vom Vermieter bevollmäch­tigt ist. Für ihre Berechnung hat der Kunde die Wahl zwischen zwei Alternativen. Der Kunde legt beim Rücktritt fest, welche der Alternativen aus 4.2.1 und 4.2.2 zur Anwendung kommt. Eine nachträgliche Änderung durch den Kunden oder AnM ist ausgeschlossen. Falls keine anderslautende Festlegung durch den Kunden erfolgt, werden die Rücktrittskosten gemäß pauschaler Ermittlung nach 4.2.2 berechnet.

4.2.1. Rücktrittskosten nach tatsächlichem Aufwand:
a) Der Kunde schuldet im Falle des Rücktritts den vollen vereinbarten Mietpreis, abzüglich ersparter Aufwendungen i.H.v.10 Prozent, somit 90 %. Den Kunden bleibt es ausdrück­lich vorbehalten, dem Vermieter, bzw. AnM nachzuweisen, dass die ersparten Aufwen­dungen des Vermieters höher sind als der pauschale Abzug von 10 %.
b) Der Vermieter und AnM werden sich im Rücktrittsfalle nach Treu und Glauben bemühen, die Unterkunft für den vom zurücktretenden Kunden gebuchten Zeitraum anderweitig zu vermieten.
c) Der Kunde hat demnach die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen von 10 % abzüglich der Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung nach den vor­stehenden Bestimmungen zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt durch den Vermieter oder AnM spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Belegungsende. Innerhalb dieser Frist muss dem Kunden die entsprechende Abrechnung zugegangen und ein entsprechender Rückerstattungsbetrag gutgeschrieben sein.

4.2.2. Rücktrittskosten nach pauschaler Ermittlung:
a) Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
• Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises,
• Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamt­preises,
• Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns oder bei Nicht­anreise 90% des Gesamtpreises.

b) Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter direkt oder gegenüber AnM nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die geltend gemachten pauschalen Rücktrittskosten. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung der tatsächlich angefal­lenen Kosten verpflichtet.

Die Abrechnung erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang der Rücktrittserklärung bzw. Mitteilung des Kunden über die gewünschte Abrechnungsform bei AnM als ab­schließende Regelung der Stornierung.

4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über AnM abgeschlossen werden.

5. Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer hö­herer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch AnM, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651j Bürgerliches Gesetzbuch der Bun­desrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.

5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder AnM als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mit­reisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 8. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von AnM zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversiche­rung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendo­mizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7. Einreisebestimmungen

7.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Mallorca (Spanien) ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

7.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländi­sche Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinba­rung trifft AnM keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmun­gen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber AnM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von AnM sind vom Kunden dieser gegenüber unver­züglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit AnM in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

8.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Stö­rungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. AnM übernimmt es trotz seiner Vermittlerstellung als kostenlose Ser­viceleistung, sich um die Beseitigung von Mängeln zu kümmern, die ihr vom Kunden mitge­teilt werden. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

8.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nach­teile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

8.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Ver­trag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, AnM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8.5. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt wer­den. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.

8.6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, dürfen Haustiere nicht mitgebracht werden.

8.7. Aufnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht auf Bild- und Tonträger bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.

9. Haftungsbeschränkung

      Die vertragliche Haftung von AnM als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermit­telten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von AnM weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder AnM für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

10. Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungs­vertrag, Verjährung

10.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber AnM aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus wel­chem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber AnM innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

10.2. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AnM oder einer vorsätzli­chen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AnM beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AnM oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AnM beruhen.

10.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

10.4. Die Verjährung nach Ziffern 10.2 und 10.3 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von AnM als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

10.5. Schweben zwischen dem Kunden und AnM Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder AnM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend der Vermittlertätigkeit zwi­schen dem Kunden und AnM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2. Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen AnM aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz ver­klagen.

11.3. Für Klagen AnM gegen den Kunden aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermitt­lungsvertrag ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen AnM aus dem Vermitt­lungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Per­sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AnM vereinbart.

11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und AnM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reise­vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2002 - 2011

Vermittler:

Auf nach Mallorca GmbH
Gerokstraße 74
71665 Vaihingen/Enz
Deutschland
Tel.: (0 70 42) 8 18 79 75
Fax: (0 70 42) 8 18 79 76
E-Mail: mail@auf-nach-mallorca.info
Web: http://www.auf-nach-mallorca.info

Allgemeiner Hinweis zum Gerichtsstand für Klagen

Nach Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entschei­dungen in Zivil- und Handelssachen ist für Klagen des Kunden gegen den Eigentü­mer/Vermieter/Veranstalter oder des Eigentümers/Vermieters/Veranstalters gegen den Kun­den andererseits die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet, in dem das Feriendomizil liegt, also der zuständigen Gerichte in Spanien.