Auf nach Mallorca Fincas und Ferienwohnungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Reinhard Benedict Randoll Internetdienstleistungen
im Folgenden "Vermittler" genannt

1.Leistungsart

Bei den vom Vermittler angebotenen Leistungen handelt es sich um die Vermittlung von Fremdleistungen in Form von Ferienmietverträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter der Ferienunterkunft auf Mallorca.

2. Abschluss des Vertrages

Der Abschluss von Ferien-Mietverträgen erfolgt zwischen dem jeweiligen Eigentümer der Ferienunterkunft und dem Kunden. Der Kunde kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder E-Mail seinen Buchungswunsch mitteilen. Er erhält daraufhin ein verbindliches Angebot des Vermieters, welches der Kunde durch Anzahlung innerhalb von 3 Werktagen annimmt.

3. Bezahlung

Der Abschluss des Ferien-Mietvertrages erfolgt durch eine Anzahlung an den jeweiligen Eigentümer der Ferienunterkunft, die innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Angebotes zu leisten ist. Der Restbetrag und evtl. eine Kaution ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Ist die Anzahlung nach 8 Werktagen noch nicht auf dem Konto des jeweiligen Vermieters eingegangen, hat der Kunde das Mietangebot nicht angenommen und die Ferienunterkunft kann anderweitig vermietet werden. In diesem Fall wird der Kunde über die Freigabe des Termins per E-Mail oder Fax informiert.

4. Haftung des Vermittlers

Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen, eigener Besichtigung und nach den Angaben des Eigentümers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird vom Vermittler keine Haftung übernommen.

5. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienunterkunft zum vereinbarten Termin. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung des jeweiligen Vermieters auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Er haftet auch nicht für Beeinträchtigungen durch Baulärm auf benachbarten Grundstücken. Bauarbeiten werden auf Mallorca in touristisch genutzten Gebieten fast nur im Zeitraum Oktober bis Mai ausgeführt.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die pünktliche Zahlung laut Mietvertrag. Er haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner, mitgebrachter Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind dem Vermieter oder Vermittler innerhalb von 24 Stunden nach deren Auftreten zu melden.

7. Pflichten des Mieters gegenüber dem Eigentümer / Vermieter

Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder dem Vermittler eventuelle Schäden oder Mängel zu melden, damit sofort Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ferienunterkunft muss pfleglich behandelt werden und in ordentlichem Zustand verlassen werden: Das Geschirr muss gespült werden und der Müll entsprechend den örtlichen Bedingungen entsorgt werden. Die Endreinigung selbst wird vom Vermieter vorgenommen. Der Mieter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Schäden oder Störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung derselben beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben, wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Man muss mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

8. An- und Abreise

Bei Anreise können die Mietobjekte ab 16.00 Uhr übernommen werden. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden.

9. Rücktritt

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen per Post, Fax oder E-Mail. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Vermittler. Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Mietpreis einbehalten:

- bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20%
- bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50%
- bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 75%
- bei weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn : 90%
- am Anreisetag oder später : 100%

Selbstverständlich können auch zu den gleichen Mietbedingungen Ersatzmieter gestellt werden. Eine Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung wird nicht erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung wird empfohlen.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Mieter die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer/Vermieter und/oder vom Vermittler zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Mieters auf anteilige Rückerstattung.

Reinhard Benedict Randoll, Vaihingen/Enz, den 18.11.2003

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